„Thailand hat der Welthandelsorganisation (WTO) über die SPS-Mitteilung G/SPS/N/THA/8058 (Januar 2026) einen Entwurf für eine Änderung seines Rahmens für die Kennzeichnung vorverpackter Lebensmittel notifiziert. Die vorgeschlagene Maßnahme mit dem Titel „Entwurf einer Bekanntmachung des Ministeriums für Volksgesundheit (MOPH) (Nr. …) B.E. … über die ‚Kennzeichnung vorverpackter Lebensmittel (Nr. 2)‘“ wird auf der Grundlage des Lebensmittelgesetzes B.E. 2522 (1979) erlassen und würde die bestehende MOPH-Bekanntmachung Nr. 450 (2024) ändern.
Der Verordnungsentwurf gilt für vorverpackte Lebensmittel (ICS-Code: 67.230) und wird voraussichtlich alle Handelspartner betreffen. Er führt mehrere wesentliche Änderungen an den thailändischen Kennzeichnungsvorschriften für Lebensmittel ein. Dazu gehören erweiterte Ausnahmeregelungen für Lebensmittel, die direkt an Verbraucher verkauft werden, beispielsweise über Straßenhändler, Imbissstände oder E-Commerce-Plattformen, wo die Informationen am Verkaufsort bereitgestellt werden können. Diese Ausnahmen gelten jedoch nicht für bestimmte Kategorien, darunter Lebensmittelzusatzstoffe, Säuglings- und Kleinkindernahrung, Lebensmittel für besondere medizinische Zwecke, Nahrungsergänzungsmittel sowie mit Extrakten, Nährstoffen oder synthetischen Verbindungen angereicherte Lebensmittel.
Der Entwurf sieht zudem erweiterte Anforderungen an die Allergenkennzeichnung vor, wobei Sesam, Sellerie, Senf und Lupinen sowie deren Derivate in die Liste der verpflichtend anzugebenden Allergene aufgenommen werden. Auf den Etiketten muss bei potenzieller Kreuzkontamination deutlich der Hinweis „Hinweis für Personen mit Lebensmittelallergien: enthält …“ oder „Hinweis für Personen mit Lebensmittelallergien: kann … enthalten“ angebracht sein. Laktose ist ausdrücklich von den Anforderungen an die Allergenkennzeichnung ausgenommen.
Was die Kennzeichnung von Lebensmittelzusatzstoffen betrifft, lässt der Entwurf Flexibilität zu, wenn Zusatzstoffe mehrere technologische Funktionen erfüllen, sofern die Verwendungsmengen mit ihren beabsichtigten Verwendungszwecken im Einklang stehen. Außerdem sind Trägerstoffe und Verpackungsgase von der Angabe der Funktionsklassen ausgenommen.
Ein wesentliches Merkmal des Vorschlags ist die Einführung einer freiwilligen digitalen Kennzeichnung, die es Lebensmittelunternehmern ermöglicht, Produktinformationen über digitale Systeme bereitzustellen, sofern diese Systeme jederzeit zugänglich sind und ordnungsgemäß gewartet werden. Wesentliche Angaben – wie die Bezeichnung des Lebensmittels, die Seriennummer des Produkts, die Anschrift des Herstellers und Informationen zu Allergenen – müssen jedoch weiterhin physisch auf der Verpackung angegeben werden. Für sieben bestimmte Kategorien, darunter Säuglingsnahrung, Nahrungsergänzungsmittel und angereicherte Lebensmittel, wäre eine digitale Kennzeichnung nicht zulässig.
Der Entwurf präzisiert zudem die Kennzeichnungsvorschriften für Lebensmittel, die in einem Behälter zusammengestellt sind, wie beispielsweise Geschenkkörbe oder Opfergaben für Mönche. In solchen Fällen muss ein Etikett in thailändischer Sprache alle enthaltenen Lebensmittel auflisten, das früheste Verfallsdatum angeben und alle relevanten Warnhinweise enthalten, falls Wechselwirkungen zwischen den Produkten Risiken bergen könnten.
Es wird eine Übergangsfrist von drei Jahren vorgeschlagen, während der bereits im Umlauf befindliche, nicht konforme Etiketten nach Inkrafttreten der Verordnung weiterhin verwendet werden dürfen. Die Mitteilung steht im Einklang mit der Codex-Alimentarius-Norm CODEX STAN 1-1985 über die Kennzeichnung vorverpackter Lebensmittel, und Thailand hat erklärt, dass der Entwurf den internationalen Standards entspricht.
Der vorgeschlagene Zeitpunkt für die Verabschiedung und Veröffentlichung steht noch nicht fest. Nach der Veröffentlichung im Staatsanzeiger würde die Verordnung am folgenden Tag in Kraft treten. Interessierte sind aufgefordert, innerhalb von 60 Tagen, d. h. bis zum 9. März 2026, über die thailändische nationale Bekanntmachungsstelle oder die nationale Auskunftsstelle Stellungnahmen einzureichen.