„Das thailändische Gesundheitsministerium (MoPH) hat einen Verordnungsentwurf gemäß dem Lebensmittelgesetz B.E. 2522 (1979) veröffentlicht, um offiziell Standards für Qualität, Sicherheit, Verarbeitung und Kennzeichnung von Ziegenmilch und aromatisierten Ziegenmilchprodukten festzulegen. Die Verordnung schließt regulatorische Lücken für diese Produkte, die derzeit als Getränke in luftdicht verschlossenen Behältern vermarktet werden, ohne dass es produktspezifische Standards gibt.“
Im Rahmen der vorgeschlagenen Maßnahme werden Ziegenmilch und aromatisierte Ziegenmilch als Lebensmittel mit vorgeschriebenen Qualitätsanforderungen oder -standards eingestuft, wodurch ein verbesserter Verbraucherschutz und eine einheitliche Produktqualität auf dem gesamten Markt gewährleistet werden. Die Bekanntmachung definiert wichtige Produktkategorien, darunter Ziegenmilch, rekonstituierte Ziegenmilch, aromatisierte Ziegenmilch sowie deren Pulver- und rekonstituierte Varianten.
Die Verordnung führt verbindliche Anforderungen an die Sterilisation und Pasteurisierung ein und legt zulässige Zeit-Temperatur-Kombinationen für die Pasteurisierung sowie die Bedingungen für die Sterilisation und die UHT-Behandlung fest. Alternative Verfahren können vorbehaltlich der Genehmigung durch die thailändische Lebensmittel- und Arzneimittelbehörde (FDA) zugelassen werden.
Für flüssige und pulverförmige Produkte werden detaillierte mikrobiologische, zusammensetzungsbezogene und physikalisch-chemische Kriterien festgelegt, darunter Mindestgehalte an Milcheiweiß und fettfreier Trockenmasse (MSNF), Feuchtigkeitsgrenzwerte für Pulver sowie strenge Grenzwerte für pathogene Mikroorganismen wie Escherichia coli. Weitere Bestimmungen betreffen Kontaminanten, Rückstände von Tierarzneimitteln und die kontrollierte Verwendung von Lebensmittelzusatzstoffen, die alle den geltenden Bekanntmachungen des Gesundheitsministeriums entsprechen müssen.
Die Bekanntmachung schreibt ferner die Einhaltung der Guten Herstellungspraxis (GMP), die Verwendung zugelassener Lebensmittelbehälter sowie die Einhaltung der geltenden thailändischen Vorschriften zu nährwert- und gesundheitsbezogenen Angaben vor. Es werden spezifische Kennzeichnungsvorschriften eingeführt, die eine eindeutige Angabe der Produktart (z. B. Ziegenmilch, aromatisierte Ziegenmilch, rekonstituierte Formen) und der Verarbeitungsmethode (pasteurisiert, sterilisiert, UHT) vorschreiben.
Herstellern und Importeuren, die derzeit gemäß den Vorschriften für Getränke in luftdicht verschlossenen Behältern zugelassen sind, wird eine zweijährige Übergangsfrist ab dem Datum des Inkrafttretens gewährt, um die neuen Anforderungen vollständig zu erfüllen.
Wichtige regulatorische Punkte
- Ziegenmilch und aromatisierte Ziegenmilch gelten als Lebensmittel, für die bestimmte Qualitätsanforderungen oder Standards gelten
- Es wurden klare rechtliche Definitionen eingeführt für:
- Ziegenmilch und Ziegenmilchpulver
- Rekonstituierte Ziegenmilch
- Aromatisierte Ziegenmilch und rekonstituierte aromatisierte Ziegenmilch
- Obligatorische Pasteurisierung, Sterilisierung oder UHT-Behandlung unter Einhaltung festgelegter Zeit-Temperatur-Kriterien
- Strenge mikrobiologische Grenzwerte, einschließlich der Abwesenheit von E. coli
- Mindestanforderungen an die Zusammensetzung für:
- Milchprotein
- Milchfeststoffe – fettfrei (MSNF)
- Pulverförmige Produkte, für die Grenzwerte hinsichtlich Feuchtigkeit und Keimzahl gelten
- Es sind die geltenden Vorschriften des Gesundheitsministeriums zu folgenden Punkten einzuhalten:
- Verunreinigungen
- Rückstände von Tierarzneimitteln
- Lebensmittelzusatzstoffe
- Lebensmittelbehälter
- GMP
- Verschärfte Kennzeichnungsvorschriften, einschließlich Produktname und Verarbeitungsmethode
- Angaben zu Ernährung und Gesundheit müssen den geltenden thailändischen Vorschriften entsprechen
„Zweijährige Übergangsfrist für die Einhaltung der Vorschriften für bereits zugelassene Produkte“