Der koreanische Markt für Kosmetikprodukte hat einen Wert von 13 Milliarden US-Dollar und gehört damit zu den weltweit zehn wichtigsten Märkten, der Herstellern zahlreiche Geschäftsmöglichkeiten bietet. Die meisten Marken sind in Südkorea deshalb so erfolgreich, weil Verbraucher statt an klassischen Marken festzuhalten lieber neue Produkte ausprobieren, die zu ihrer täglichen Hautpflege passen. Ob maßgeschneiderte Produkte oder Kosmetika mit besonderen Texturen – in Südkorea entstehen ständig neue Trends. Dies bietet Herstellern vielfältige Möglichkeiten, ihre Produkte einzuführen.
Kosmetikvorschriften in Korea
In Korea gibt es zwei Kategorien von Kosmetikprodukten, die vom Ministerium für Lebens- und Arzneimittelsicherheit (MFDS) gemäß dem Kosmetikgesetz (koreanische Fassung: Gesetz Nr. 14264 von 2016) reguliert werden:
- Allgemeine Kosmetika – Kosmetika, die dazu bestimmt sind, auf den menschlichen Körper aufgetragen, verteilt oder aufgesprüht zu werden, um das Aussehen zu verschönern, die Hautgesundheit zu verbessern oder zur Haarpflege beizutragen.
- Funktionelle Kosmetika – Produkte mit einem spezifischen Verwendungszweck wie Hautaufhellung, Minderung von Falten sowie Schutz vor Sonnenbräune oder Sonnenschäden fallen unter die Kategorie der funktionellen Kosmetika. Am 30. Mai 2017 wurden vier Kategorien von Quasi-Arzneimitteln als funktionelle Kosmetika neu eingestuft, darunter Haarfärbemittel, Enthaarungsmittel, Haarpflegeprodukte zur äußerlichen Anwendung und Badezusätze.
Um ein Kosmetikprodukt in Korea zu vertreiben oder zu importieren, müssen sich Hersteller bzw. der Inhaber der Marktzulassung (im Falle von Importen) beim MFDS registrieren. Nach erfolgter Registrierung können die Hersteller ihre Produkte in Korea ohne vorherige Marktzulassung vertreiben, wobei die Produkte jedoch der Marktüberwachung unterliegen.
Funktionelle Kosmetika müssen vom MFDS im Hinblick auf ihre Sicherheit gründlich geprüft werden. Die Hersteller sind verpflichtet, alle erforderlichen produktbezogenen Informationen beim MFDS einzureichen. Nach der Genehmigung kann mit der Herstellung des Produkts begonnen werden. Um das Produkt auf dem Markt zu platzieren, müssen die Hersteller erneut eine Sicherheitsgenehmigung beim MFDS einholen.
Funktionelle Kosmetika, die exportiert werden und nicht für den inländischen Markt bestimmt sind, müssen lediglich die Vorschriften des jeweiligen Importlandes erfüllen. Kosmetische Inhaltsstoffe (mit Ausnahme von Farbstoffen, Konservierungsmitteln und Sonnenschutzmitteln) dürfen Berichten zufolge ohne Genehmigung des MFDS verwendet werden, allerdings liegt die Verantwortung für deren Sicherheit bei den Herstellern.
Kennzeichnungsvorschriften für Kosmetika
Gemäß dem koreanischen Kosmetikgesetz müssen bestimmte Angaben zwingend auf dem Produktetikett enthalten sein:
- Name des Kosmetikprodukts
- Name und Anschrift des Herstellers oder Vertreibers
- Name aller Inhaltsstoffe (mit Ausnahme von Spurenelementen oder Chemikalien, die für den menschlichen Körper unschädlich sind), die bei der Herstellung des Produkts verwendet wurden
- Gewicht der Inhaltsstoffe
- Chargennummer
- Warnhinweise und Angaben wie „Mindestens haltbar bis“ oder „Verbrauchen bis“ zusammen mit dem Herstellungsdatum
- Preis des Produkts
- Handelt es sich um ein funktionelles Kosmetikprodukt, muss der Begriff „funktionelles Kosmetikprodukt“ angegeben werden
Korea hat dank seiner innovativen Produkte einen enormen Einfluss auf die Trends der globalen Kosmetikindustrie, was das Land zu einem der attraktivsten Märkte für Kosmetikhersteller macht. Vor dem Markteintritt wird dringend empfohlen, sich umfassend über die koreanischen Kosmetikvorschriften zu informieren. Wenn Sie mehr über die koreanische Kosmetikindustrie und die geltenden Vorschriften erfahren möchten, wenden Sie sich an einen Experten für regulatorische Angelegenheiten im Kosmetikbereich. Bleiben Sie konform. Bleiben Sie auf dem neuesten Stand.
